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Bildungsziele

Durch die Einführung in Wirtschaft und Recht erhalten Schülerinnen und Schüler eine Einführung in wirtschaftliche und rechtliche Grundbegriffe. Einführung in Wirtschaft und Recht versteht sich als Grundlegung für die weitere Behandlung wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen in Geschichte und Staatskunde sowie im Ergänzungsfach Wirtschaft und Recht. Auch die Durchführung einer wirt-schaftliche und wirtschaftspolitische The¬men behandelnden Studien-woche in einer der oberen Klassen baut auf die¬sen Grundlagen auf.